Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für das Vertragsverhältnis zwischen MietzMe und dem Vertragspartner/ Tierhalter.

1.1 Ein Betreuungsverhältnis durch MietzMe kommt ausschließlich nur dann zustande, wenn vor möglichem Betreuungsbeginn ein schriftlicher Betreuungsvertrag von beiden Parteien, in diesem Fall MietzMe und dem Tierhalter, abgeschlossen wird. 

Im Falle einer Vertragsunterzeichnung ist dieser bindend und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vertraglich vereinbart.

 

§ 2 Betreuung / Leistung

Die Betreuung durch MietzMe wird gemäß der im Betreuungsvertrag vereinbarten Anweisungen und Richtlinien nach bestem Wissen und bester Fürsorge durchgeführt.

2.1 Im Falle einer Nichterbringung der Leistung durch MietzMe persönlich, auf Grund von Höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall stellt MietzMe die Betreuung durch eine adäquate, von MietzMe eingewiesene Person, sicher.

2.2 Sollte ein Tier während der Betreuung von MietzMe erkranken, verunfallen, sich verletzen oder sterben übernimmt MietzMe keine Haftung. 

Schadensersatzansprüche  gegen MietzMe können nicht geltend gemacht werden.

2.3 Im Falle einer Erkrankung wird der im Vertrag genannte Tierarzt nach Rücksprache mit dem Tierhalter kontaktiert und ggf. konsultiert. 

Im Falle eines medizinischen Notfalls (Unfall, akute lebensbedrohliche Situation) geschieht dies, bei nicht erreichen des Tierhalters, auch ohne dessen Zustimmung.

2.4. Alle zusätzlich anfallenden Kosten die durch die oben aufgeführten Punkte 2.3 und 2.3 anfallen, sowie zusätzliche Fahrt-und Medikamentenkosten, werden ausschließlich und in kompletter Höhe von dem Tierhalter übernommen.

 

§ 3 Haftung

Für Schäden die während der Betreuungszeit durch MietzMe entstehen wird keine Haftung übernommen. Grob fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen.

3.1 Für Schäden die durch das Tier im und am Haus verursacht werden übernimmt MietzMe keine Haftung.

3.2 Wertgegenstände, sowie Bargeld sind sicher zu verwahren und sind dritten Personen nicht zugänglich zu machen.

3.3 Alle weiteren Personen die während der Abwesenheit des Tierhalters und der Betreuungszeit durch MietzMe Zugang zur Wohnung/Haus haben und ggf. einen Schlüssel besitzen, müssen bei Vertragsabschluss im Betreuungsvertrag aufgeführt werden.

3.4 Für alle weiteren Schäden und Ereignisse (Hausbrand, Einbruch, Diebstahl, Verschwinden eines Tieres) übernimmt MietzMe keine Haftung.

Schadensersatzansprüche gegen MietzMe können nicht geltend gemacht werden.

 

§ 4 Zahlung und Preise

Aktuelle Preise sind aus dem Betreuungsvertrag zu entnehmen.

Die Zahlung erfolgt vor Betreuungsbeginn in bar oder per Überweisung.

Das Unternehmen fällt unter die Kleinunternehmerregelung und ist somit laut §19 UStG umsatzsteuerbefreit.

 

§ 5 Schlüsselübergabe

Die Schlüsselübergabe erfolgt direkt bei Vertragsabschluss. Ist dies nicht möglich trägt der Tierbesitzer dafür Sorge den Schlüssel MietzMe persönlich, vor Ort und vor Betreuungsbeginn auszuhändigen. 

MietzMe übernimmt keine Haftung bei Schlüsselverlust durch nicht persönliche Schlüsselübergabe z.B. über den Postweg, durch Dritte oder durch das Hinterlegen eines Schlüssels.

 

§ 6 Sonstiges

Alle Besonderheiten über das Tier sowie ansteckende Krankheiten des Tieres sind MietzMe vor Betreuungsbeginn mitzuteilen.

 

Oestrich Winkel, den 12.04.2018